Ab 21. März 2017 werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert:

Ein Zuschuss kann dann bereits ab einer Investition von 500 Euro bei der KfW beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses liegt bei zehn Prozent der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 Euro. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1500 Euro KfW-Zuschuss möglich.

 

Seit 01. April 2016 können nicht nur Zuschüsse, sondern auch Förderkredite mit günstigen Zinssätzen für Investionen in den Einbruchschutz beantragt werden.

Hauptsächlich werden einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut.

Seit November 2016 können private Bauherren und Mieter online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten in wenigen Augenblicken ihre Förderzusage.

 

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf folgenden Internetseiten zu finden:

 www.kfw.de/zuschussportal

 www.kfw.de/einbruchschutz

 

(Quelle: bauelemete bau. , Ausgabe 04/2017)